Hinweis zum Geldwäschegesetz
Sehr geehrte Kunden,
laut dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG ist unser Immobilienvertriebsbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen.
Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises.
Bei Firmen und juristischen Person ist ein aktueller Handelsregisterauszug notwendig.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.
Mit freundlichen Grüßen
Immobilien Richter
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